Psychotherapeutische Behandlungen werden von den Schweizer Krankenkassen seit 1. Juli 2022 im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung bezahlt.
Mit Tinnitus muss man sich nicht abfinden. Schon gar nicht muss man sein Leben um das Leiden herum organisieren. Man kann den Tinnitus steuern. In der Therapie lernen wir die Wahrnehmung der Ohrgeräusche zu beeinflussen und die Lebensqualität zu verbessern.
Bei der Bewältigung von chronischen Schmerzen spielt der aktive Umgang mit dem Leiden eine entscheidende Rolle. Je nach Stimmung und Verhalten werden die Schmerzen stärker oder schwächer wahrgenommen. In der Therapie lernen wir, wie man die Auswirkungen der Schmerzen auf das tägliche Leben reduzieren kann.
Angst hat verschiedene Formen: Sei es vor Hunden, Lärm, Höhen oder vor Menschenansammlungen. Die Betroffenen versuchen der Angst und den damit verbundenen Situationen aus dem Weg zu gehen. Das mag kurzfristig helfen, verstärkt das Problem aber langfristig. In der Therapie setzen wir uns mit der Angst auseinander und lernen sie zu überwinden.
Hochs und Tiefs gehören zum Leben. Wenn die Tiefs zu lange anhalten, kann man sich aus eigener Kraft nicht mehr helfen. Hier setzt die Therapie an und bringt Schritt für Schritt Besserung.
Ich biete Einzelsupervision und Einzelselbsterfahrung für angehende Psychotherapeut*innen an.
www.psp-basel.ch
Eidg. anerkannte Psychotherapeutin FSP
Psychoonkologin WPO
- Studium der Psychologie in St. Petersburg, Russland
- Fachpsychologin für Psychotherapie, Universität Basel
- Promotion an der Universität Basel, 2015
- Ausbildung zur Psychoonkologin, 2019
Ab dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen.
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt angeordnet werden.
Die Anordnung wird dem Patienten direkt ausgehändigt und nicht dem Therapeuten / der Therapeutin zugestellt. Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie
fortgesetzt werden, ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Danach können weitere 15 Stunden angeordnet werden.
Soll die Psychotherapie nach 30 Stunden fortgesetzt werden, ist eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse nötig. Der Fortsetzungsantrag hat durch den anordnenden Arzt / die anordnende Ärztin zu erfolgen und muss eine durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater erstellte Fallbeurteilung enthalten. Der Fortsetzungsantrag kann bereits vor der 30. Stunde bei der Krankenkasse eingereicht werden.
In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.
Weitere Informationen über das Anordnungsmodell finden Sie auf der Website der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen.
Auch auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit können Sie sich informieren.
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.
Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.
Bei kurzfristigen Absagen sowie bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz berechnet.
Sie können mich telefonisch
unter +41 (0)77 424 90 31, per sms oder per
email: marina.sleptsovaschwander@psychologie.ch erreichen.
Wenn ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen kann, bitte ich Sie, eine Nachricht zu hinterlassen und ich rufe Sie baldmöglichst zurück.
TELEFON +41 (0)61 262 05 97
MOBIL +41 (0)77 424 90 31
EMAIL marina.sleptsovaschwander@psychologie.ch
ADRESSE Rüdengasse 1 / Freie Strasse 20
CH-4001 Basel
Falls ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen kann, bitte ich Sie, eine Nachricht zu hinterlassen und ich rufe Sie baldmöglichst zurück.